dass ich Ihnen meine Leistungen als Arzt in privatärztlicher Funktion, frei gewählt ohne Facharztstatus sowie infolge ohne spezifische Ärztekammer- Zertifizierung im psychotherapeutischen Bereich nach gegenwärtigen Ärztekammer-Rahmenrichtlinien anbiete.
Im Falle eineindeutig psychiatrischer Erkrankungsbilder ist mein Angebot ggf. ergänzend wählbar, dabei jedoch frei von Anspruch ausschließende bzw. ausschließliche Alternative bzw. Ersatz zu sein bzw. sein zu wollen
- wie letztlich auch für alle somatischen Bereiche gültig.
Als mündige Person obliegt Ihnen frei die Entscheidung zu einem sich "ergänzend" verstehenden Angebot - dies gilt nicht nur für Angebote im Coaching, Philosophische Sprechstunden, Spirituelle Beratungen
sondern auch für das von mir hier in ärztlicher Funktion angebotene Leistungsspektrum.
Gerne beachten Sie dabei, dass für keines der von mir hier angebotenen Verfahren irgendein Anspruch auf "heilend" oder "Evidence based" im Sinne schulmedizinischer Leitkriterien &nach gängigen Kriterien der Gesetzgebung erhoben ist bzw. werden kann.
Wichtige Neuigkeiten zu Ihrer Information - 24.09.2016:
Die Deutsche Ärztegesellschaft für Akupunktur e.V. (DAEGfA) verweist im aktuellen Newsletter auf laufende wettbewerbsrechtliche Abmahnverfahren von Betreiberinnen und Betreibern von Praxis/Klinik-Homepages. In besagten Fällen werde den Betroffenen vorgehalten mit „wissenschaftlich nicht beweisbaren Wirksamkeitsangaben unlautere Werbung für ihre Behandlertätigkeit“ zu betreiben; „potentiell“ irreführende Aussagen könnten juristisch erfolgreich (gemäß Irreführverbot im Heilmittelwerbegesetz (HWG) und nach Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ) gegen einen verwendet werden.
„Gesicherte wissenschaftliche Erkenntnis“ sei im wesentlichen nur gegeben, wenn eine „randomisierte placebokontrollierte Doppelblindstudie bei adäquater statistischer Auswertung vorliegt, die durch Veröffentlichung in den Diskussionsprozess der Fachwelt einbezogen worden ist“.
Wieviel „gesicherte wissenschaftliche Erkenntnis“ in der Medizin überhaupt damit gegeben ist, bleibt anderen überlassen zu diskutieren. Das Internet bietet jedem Einzelnen mittler- & erfreulicherweise die Möglichkeit sich über die Studienlage zu individuellen Interessen zu belesen.
Sollte sich auf meiner Webpage jedoch eine Formulierung finden, die im juristischen Sinne auch nur annäherungsweise unhaltbar scheint, sind Sie, auch als JuristIn, gebeten, mich vor jeglicher Abmahnung freundlich darauf hinzuweisen und mir die Möglichkeit zur Korrektur zu geben.