Dr. med.                              H. Lemke
Einer für alle, alles für eine-n!

Aufklärungspflicht

Für keines der von mir Ihnen hier angebotenen Verfahren wird der Anspruch auf "Wissenschaftlichkeit" aus Sicht gegenwärtiger Schulmedizin o. auch gegenwärtig juristischer Sicht erhoben.

Die Deutsche Ärztegesellschaft f. Akupunktur e.V.  (DAEGfA) machte bereits im damalig aktuellen Newsletter (24.09.2016) auf laufende wettbewerbsrechtliche Abmahnverfahren von  Betreiberinnen & Betreibern  von Praxis/Klinik-Homepages aufmerksam: in besagten Fällen  werde den Betroffenen  vorgehalten mit „wissenschaftlich nicht beweisbaren Wirksamkeitsangaben unlautere Werbung für ihre Behandlertätigkeit“ zu betreiben; „potentiell“  irreführende Aussagen könnten juristisch erfolgreich (gemäß Irreführverbot  im Heilmittelwerbegesetz (HWG)  und nach Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb  (UWG) ) gegen einen verwendet werden.   „Gesicherte  wissenschaftliche  Erkenntnis“  sei  im wesentlichen nur gegeben, wenn eine „randomisierte Placebo-kontrollierte Doppelblindstudie mit  einer  adäquaten  statistischen  Auswertung  vorliegt, die durch Veröffentlichung in den Diskussionsprozess der Fachwelt einbezogen worden ist“.

Wieviel  „gesicherte wissenschaftliche Erkenntnis“  in Medizin & Psychologie/Psychotherapie überhaupt damit gewährleistet ist, bleibt anderen überlassen zu diskutieren - ich darf Sie jedoch an dieser Stelle darüber informieren, dass allein meine persönlich klinisch praktische Erfahrung mich die von mir zu Anwendung kommenden Verfahren mit Überzeugung vertreten lässt - es können dabei einfließen u.a. auch homöopathische Elemente wie auch die Arbeit mit Zahlen im Sinne einer Form der Numerologie und auch die Beschäftigung mit Glaubenssätzen, seitdem ich mich mit der "Macht der Worte" intensiver beschäftigt habe. 

Vorstellungsmuster aus den Bereichen der Informationsmedizin, Frequenz- und Resonanztherapie mit oder ohne Timewaver Optionen, die Prinzipien der Biogeometrie nach Dr. Karim sowie Prinzipien der Radionik werden darüber hinausgehend berücksichtigt.

Meiner Aufklärungspflicht wäre ich auch ohne das Thema potentieller Abmahnungen in Ihrem Sinne gefolgt - Juristinnen & Juristen sind unabhängig davon gebeten, sofern eine Formulierung auf meiner Webpage auffällig sein sollte, die im juristischen Sinne auch nur annäherungsweise unhaltbar scheint, mich vor jeglicher Abmahnung freundlich darauf hin zu weisen und mir die Möglichkeit zur Korrektur zu geben um unnötige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.