Dr. med.                              H. Lemke
Einer für alle, alles für eine-n!

GOÄ = Ärztliche Gebührenordnung & Honorar

Alle Personen, die meine Leistungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland / Germany in Anspruch nehmen, gelten als selbstzahlende Personen - unabhängig vom Versichertenstatus gelten auch alle Personen innerhalb Deutschlands als selbstzahlende Personen - es wird ein Honorar von    € 120,65     je ca.    50 Minuten     berechnet.

NÄHERE 

Erläuterung 

insbesondere für Inländer

Bitte beachten Sie:

Folgende GOÄ-Ziffer kommt zur Anwendung:

infolge ergibt sich ein Honorar für ALLE je Termin von:

In meiner ärztlichen Funktion bin ich an die GOÄ = Gebührenordnung für Ärztinnen & Ärzte und alle damit verbundenen Regeln gebunden - in erster Instanz schließe ich mit Ihnen einen persönlichen Vertrag zwischen Ihnen und mir im Sinne einer sogenannten IGEL Leistung = Individuellen Gesundheitsleistung. Dies aus folgenden Gründen, da im Rahmen der hier von mir Ihnen angebotenen Leistungen

einige zu beachtende Besonderheiten,
insbesondere für

  • PVK &
  • Zusatz-Versicherte sowie Beihilfeberechtigte

Alle Vorbenannten gelten wie gesetzlich Versicherte bei den von mir hier online über Videosprechstunde angebotenen Leistungen in erster Instanz als SelbstzahlerInnen, da:

  1. die von mir hier angebotenen Leistungen Online in Form der Videosprechstunde sind aufgrund einer Vielzahl von Gründen "analog" zu einer in der GOÄ = Gebührenordnung für Ä. angebotenen Leistung zu bewerten, anzugeben und darüber zu berechnen; allein bereits das Angebot "online" bringt dies mit sich (Anmerkung: Leistungen in der Praxis vor Ort wiederum können je nach tatsächlich erfolgter Leistung regulären Ziffern der Gebührenordnung entsprechen - bei dann auch ggf. voller Kostenübernahmeoption -beispielsweise: Körperliche Untersuchung = GOÄ 7, Akupunktur etc.)
  2. "analoge" Leistungen als solche schon müssen ausdrücklich nicht von einer PVK/Beihilfe/Zusatzvers  übernommen werden - die von mir zu wählende / gewählte Abrechnungsziffer ist zudem von z.B. Beihilfestellen bereits nur "eingeschränkt übernommen" und aufgrund des von mir zu wählenden bzw. gewählten Steigerungsfaktors von 9-fach ergibt sich bereits die Grundlage für eine wahrscheinliche Ablehnung der Kostenübernahme
  3. es steht Ihnen natürlich immer frei trotz meiner Ausführungen vorab eine Anfrage an Ihre Kasse/Beihilfe zu stellen oder auch im Nachgang Ihre Rechnung / Zahlbestätigung einzureichen; ggf. wird Ihnen ein Teilbetrag erstattet, z.B. der Basissatz für 20 min bei 2,3 fachen Satz = € 30,83  nach GOÄ (siehe für Details die weiteren Angaben zur GOÄ Ziffer 849 in der Ärztlichen Gebührenordnung in jeweils aktuell gültiger Fassung)


Da die Videosprechstunde am Stück erfolgt und entsprechend nicht "geteilt" werden kann, wie technisch automatisch dokumentiert wird, ist auch ein ggf. erwünschtes "Splitting" in 20 Minuten Takt zu deutlich unterschiedlichen Zeitpunkten innerhalb eines Tages vorab ausgeschlossen.

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Bitte beachten Sie über Vorbenanntes hinausgehend:

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https://www.medalis.de/goae-849/

für einen Termin sind bis zu 60 min Zeit für Sie reserviert.

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GOÄ Ziffer

Die von mir hier im Rahmen der Videosprechstunde angebotenen Leistungen entsprechen am ehesten der in der GOÄ stehenden Ziffer 849

GOÄ 849Psychotherapeutische Behandlung bei psychoreaktiven, psychosomatischen oder neurotischen Störungen (auch oftmals als "Kleine Psychotherapie" Erwähnung findend)

im analogen Sinne

von mir das Angebot bestmöglichst beschreibend:

849a = 849 analog = über die Psychosomatische Grundversorgung hinausgehende psychotherapeutische Intervention basierend u.a. auf der Anwendung traditioneller Kriterien der Chinesischen Medizin als Angebot im Rahmen einer Videosprechstunde

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Die GOÄ Ziffer 849 

weist folgende Besonderheiten auf:

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a) gegenüber anderen ggf. möglichen Ziffern lässt sich jene unproblematisch von Ärztinnen und Ärzten in rein privatärztlicher Funktion, frei gewählt ohne Facharztstatus sowie frei von Vollqualifikation in einem sogenannten "anerkannten" Psychotherapieverfahren (z.B. tiefenpsychologische Psychotherapie o. Verhaltenstherapie) anwenden

b) jene ist bereits "an sich" und ohne den Zusatz "a" = analog nur begrenzt erstattungsfähig

c) nach GOÄ ist die Ziffer 849 zeitlich auf mind. 20 min bei einem Honorarbetrag von € 13,41 bis 46,92 € (Steigerungsfaktor 1 bis 3,5) berücksichtigt - um hierbei einer 50 minütigen Psychotherapiesitzung (z.B. tiefenpsychologisch) nach GOÄ bei einem Faktor von z.B. 3) im Honorarbetrag nahe kommen zu können = € 120,65

ist mit Blick auf Ziffer 849 der Faktor 9  anzuwenden: 

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€ 13,41 x 9 = € 120,65

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zukünftig könnte im Rahmen geplanter neuer GOÄ die Berechnung wie folgt ausschauen:

€ 21,63 je vollendete 10 Minuten x 5 mgl. = € 108,15 plus  persönliche Beratung durch den Arzt < 10 Minuten € 14,11

=> € 122,26

https://www.medical-tribune.de/praxis-und-wirtschaft/artikel/goae-vorschlag-von-baek-und-pkv-kommt-hausaerztinnen-entgegen

bei je im Schnitt 50 Minuten 

€ 120,65 

Wichtige Informationen zur Ziffer 849 sowie zum Thema Telemedizin sind zu finden unter folgenden "links":

https://www.bundesaerztekammer.de/themen/aerzte/digitalisierung/telemedizin-fernbehandlung

https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/_old-files/downloads/pdf-Ordner/Recht/_Bek_BAEK_Fernbehandlung_Online_FINAL_10.12.2020.pdf

https://www.medical-tribune.de/praxis-und-wirtschaft/artikel/goae-vorschlag-von-baek-und-pkv-kommt-hausaerztinnen-entgegen

https://abrechnungsstelle.com/videosprechstunde/

https://www.virchowbund.de/praxisaerzte-blog/goae-nr-849-abrechnen-psychotherapeutische-behandlung

https://www.pvs-forum.de/goae-tipps/goae-849-psychotherapeutische-behandlung/

https://www.privadis.de/allgemein/goae-849-psychotherapeutische-behandlung/

https://www.deutschesarztportal.de/abrechnung/detail/psychiatrische-leistungen-in-der-goae-das-ist-nicht-nur-etwas-fuer-den-facharzt

https://www.aekno.de/aerzte/rheinisches-aerzteblatt/ausgabe/artikel/2023/februar-2023/spielregeln-zum-steigerungsfaktor

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Warum die Ziffer 849 am ehesten 

der von mir hier angebotenen Leistung entspricht?:

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*siehe u.a. folgende Veröffentlichungen zum Thema:

- Psychosomatik in der Chinesischen Medizin Taschenbuch – 11. September 2012
von Klaus-Dieter Platsch (Autor)

- Dragon Rises, Red Bird Flies:
Psychology & Chinese Medecine; Taschenbuch – 21. September 2005 - Englisch Ausgabe von M.D. Hammer, Leon (Autor), Ted Kaptchuk (Vorwort)

- Chinese Medicine Psychology:
A Clinical Guide to Mental and Emotional Wellness Taschenbuch – 19. März 2020
Englisch Ausgabe von Garvey (Autor), Lifang (Autor)

- The Psychology of Inner Perceptions:
A New Branch Originating from TRADITIONAL CHINESE MEDICINE (English Edition) - Englische Ausgabe | von Zhen Qingchuan und Liu Lily | 4. Juni 2017

- Chinese Med. for Childhood Anxiety and Depression:
A Practical Guide for Practitioners and Parents
Englische Ausgabe | von Rebecca Avern | 21. Oktober 2021

  1. um Zahlungsausfälle zu vermeiden, kommt die Vorauszahlungsoption° zum Sichern bzw. Blocken Ihres Termines für Sie zur Anwendung
  2. Die Zahlung erfolgt bitte innerhalb von 48h im Anschluss an die Terminbuchung. Erfolgt jene in diesem Zeitraum nicht, wird der Termin für andere Interessierte wieder frei gegeben - wird der Termin 48h vor Termin Ihrerseits storniert, informieren Sie mich bitte via mail/telefonisch; die Vorabzahlung steht Ihnen dann "zeitnah" (u.a. abhängig von Technik und Bankvorgaben) wieder zur Verfügung, ansonsten wird jene im Anschluss des Termines als Bezahlung an mich freigegeben.
  3. Terminabsagen erfolgen bitte bis 48h vor Termin. Wird das 48h Stunden Zeitfenster einer Terminabsage nicht eingehalten, ist ein Ausfallhonorar in Höhe von 60% des Honorarbetrages einbehalten. Rechtzeitige Terminabsagen sind als Fairness allen Interessierten und Beteiligten gegenüber positiv angenommen.

Unter Berücksichtigung alles voraus benannten:

a) entscheiden Sie sich für einen Termin &

b) unterzeichnen Sie die Einverständniserklärung bitte
ausschließlich nur dann,

WENN Sie

mit verwendeter Gebühren-Ziffer 849 in analoger Form

sowie dem

Steigerungsfaktor von 9 &

sich daraus ergebender Honorarsumme von € 120,65

bei bis zu 50 bis 60 minütiger Videosprechstunde
einverstanden sind

&  dies in dem Wissen, dass Sie 

die Honoraraufwendung selbst zu tragen haben.

- Heilung und Genesung - Gebundene Ausgabe – 7.12.12 von David R Hawkins (Autor)

- The Powers of Attention, Attraction, and Intention In Field Control Therapy: My Pathway of Adventure, Discovery, and Healing: A Practioner's Perspective
von Steven R. Tonsager und Dr. William A. Tiller | 22.04.21


° die Frage, ob ein Arzt eine Vorauszahlung erheben darf, soll schon unterschiedlich beantwortet worden sein. Da jene in der Gebührenordnung GOÄ nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird und es sich bei der von mir Ihnen angebotenen Leistung gegenüber um keine im eigentlichen Sinne "unaufschiebbare" Leistung handelt, mache ich im Sinne besserer Planbarkeit davon positiv Gebrauch.
Sie können zudem aufgrund der hier ausführlich beschriebenen Besonderheiten (siehe hierzu auch die Ausführungen in mittlerer Spalte)
nicht auf eine erst erfolgende Zahlung seitens PVK/Beihilfe/Zusatzversicherung
setzen & gelten daher als unmittelbar zahlungspflichtig.

zu Ihrer Information noch folgende Ausführungen zum Thema IGel: Individuelle Gesundheitsleistung
für Sie an dieser Stelle noch einmal wiederholt:
GOÄ Ziffer 849a = analog zur 849
Steigerungssatz 9 - Begründung:
die Ziffer spiegelt am ehesten die erbrachte Leistung wieder, der Steigerungsfaktor berücksichtigt den erforderlichen Zeitaufwand von 50 bis 60 Minuten und ergibt ein der "Großen Psychotherapie" im Sinne der "tiefenpsychologischen Psychotherapie" mit Blick auf den Zeitaufwand gleichwertigen Honorarbetrag.
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Bitte beachten Sie, dass das Ausbleiben einer Zahlung z.B. mit Blick auf 60% Ausfallhonorar bei ausbleibend rechtzeitiger Terminabsage (48h vor Termin), in den meisten Fällen an sich zu vermeidende juristische Folgearbeit mit sich bringt.