Alle Personen, die meine Leistungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland / Germany in Anspruch nehmen, gelten als selbstzahlende Personen - unabhängig vom Versichertenstatus gelten auch alle Personen innerhalb Deutschlands als selbstzahlende Personen - es wird ein Honorar von € 120,65 je ca. 50 Minuten berechnet.
NÄHERE
Erläuterung
insbesondere für Inländer
Bitte beachten Sie:
Folgende GOÄ-Ziffer kommt zur Anwendung:
infolge ergibt sich ein Honorar für ALLE je Termin von:
In meiner ärztlichen Funktion bin ich an die GOÄ = Gebührenordnung für Ärztinnen & Ärzte und alle damit verbundenen Regeln gebunden - in erster Instanz schließe ich mit Ihnen einen persönlichen Vertrag zwischen Ihnen und mir im Sinne einer sogenannten IGEL Leistung = Individuellen Gesundheitsleistung. Dies aus folgenden Gründen, da im Rahmen der hier von mir Ihnen angebotenen Leistungen
einige zu beachtende Besonderheiten,
insbesondere für
Alle Vorbenannten gelten wie gesetzlich Versicherte bei den von mir hier online über Videosprechstunde angebotenen Leistungen in erster Instanz als SelbstzahlerInnen, da:
Da die Videosprechstunde am Stück erfolgt und entsprechend nicht "geteilt" werden kann, wie technisch automatisch dokumentiert wird, ist auch ein ggf. erwünschtes "Splitting" in 20 Minuten Takt zu deutlich unterschiedlichen Zeitpunkten innerhalb eines Tages vorab ausgeschlossen.
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Bitte beachten Sie über Vorbenanntes hinausgehend:
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https://www.medalis.de/goae-849/
für einen Termin sind bis zu 60 min Zeit für Sie reserviert.
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GOÄ Ziffer
Die von mir hier im Rahmen der Videosprechstunde angebotenen Leistungen entsprechen am ehesten der in der GOÄ stehenden Ziffer 849
GOÄ 849 = Psychotherapeutische Behandlung bei psychoreaktiven, psychosomatischen oder neurotischen Störungen (auch oftmals als "Kleine Psychotherapie" Erwähnung findend)
im analogen Sinne
von mir das Angebot bestmöglichst beschreibend:
849a = 849 analog = über die Psychosomatische Grundversorgung hinausgehende psychotherapeutische Intervention basierend u.a. auf der Anwendung traditioneller Kriterien der Chinesischen Medizin als Angebot im Rahmen einer Videosprechstunde
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Die GOÄ Ziffer 849
weist folgende Besonderheiten auf:
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a) gegenüber anderen ggf. möglichen Ziffern lässt sich jene unproblematisch von Ärztinnen und Ärzten in rein privatärztlicher Funktion, frei gewählt ohne Facharztstatus sowie frei von Vollqualifikation in einem sogenannten "anerkannten" Psychotherapieverfahren (z.B. tiefenpsychologische Psychotherapie o. Verhaltenstherapie) anwenden
b) jene ist bereits "an sich" und ohne den Zusatz "a" = analog nur begrenzt erstattungsfähig
c) nach GOÄ ist die Ziffer 849 zeitlich auf mind. 20 min bei einem Honorarbetrag von € 13,41 bis 46,92 € (Steigerungsfaktor 1 bis 3,5) berücksichtigt - um hierbei einer 50 minütigen Psychotherapiesitzung (z.B. tiefenpsychologisch) nach GOÄ bei einem Faktor von z.B. 3) im Honorarbetrag nahe kommen zu können = € 120,65
ist mit Blick auf Ziffer 849 der Faktor 9 anzuwenden:
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€ 13,41 x 9 = € 120,65
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zukünftig könnte im Rahmen geplanter neuer GOÄ die Berechnung wie folgt ausschauen:
€ 21,63 je vollendete 10 Minuten x 5 mgl. = € 108,15 plus persönliche Beratung durch den Arzt < 10 Minuten € 14,11
=> € 122,26
https://www.medical-tribune.de/praxis-und-wirtschaft/artikel/goae-vorschlag-von-baek-und-pkv-kommt-hausaerztinnen-entgegen
bei je im Schnitt 50 Minuten
€ 120,65
Wichtige Informationen zur Ziffer 849 sowie zum Thema Telemedizin sind zu finden unter folgenden "links":
https://www.bundesaerztekammer.de/themen/aerzte/digitalisierung/telemedizin-fernbehandlung
https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/_old-files/downloads/pdf-Ordner/Recht/_Bek_BAEK_Fernbehandlung_Online_FINAL_10.12.2020.pdf
https://www.medical-tribune.de/praxis-und-wirtschaft/artikel/goae-vorschlag-von-baek-und-pkv-kommt-hausaerztinnen-entgegen
https://abrechnungsstelle.com/videosprechstunde/
https://www.virchowbund.de/praxisaerzte-blog/goae-nr-849-abrechnen-psychotherapeutische-behandlung
https://www.pvs-forum.de/goae-tipps/goae-849-psychotherapeutische-behandlung/
https://www.privadis.de/allgemein/goae-849-psychotherapeutische-behandlung/
https://www.deutschesarztportal.de/abrechnung/detail/psychiatrische-leistungen-in-der-goae-das-ist-nicht-nur-etwas-fuer-den-facharzt
https://www.aekno.de/aerzte/rheinisches-aerzteblatt/ausgabe/artikel/2023/februar-2023/spielregeln-zum-steigerungsfaktor
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Warum die Ziffer 849 am ehesten
der von mir hier angebotenen Leistung entspricht?:
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*siehe u.a. folgende Veröffentlichungen zum Thema:
- Psychosomatik in der Chinesischen Medizin Taschenbuch – 11. September 2012
von Klaus-Dieter Platsch (Autor)
- Dragon Rises, Red Bird Flies:
Psychology & Chinese Medecine; Taschenbuch – 21. September 2005 - Englisch Ausgabe von M.D. Hammer, Leon (Autor), Ted Kaptchuk (Vorwort)
- Chinese Medicine Psychology:
A Clinical Guide to Mental and Emotional Wellness Taschenbuch – 19. März 2020
Englisch Ausgabe von Garvey (Autor), Lifang (Autor)
- The Psychology of Inner Perceptions:
A New Branch Originating from TRADITIONAL CHINESE MEDICINE (English Edition) - Englische Ausgabe | von Zhen Qingchuan und Liu Lily | 4. Juni 2017
- Chinese Med. for Childhood Anxiety and Depression:
A Practical Guide for Practitioners and Parents
Englische Ausgabe | von Rebecca Avern | 21. Oktober 2021
Unter Berücksichtigung alles voraus benannten:
a) entscheiden Sie sich für einen Termin &
b) unterzeichnen Sie die Einverständniserklärung bitte
ausschließlich nur dann,
WENN Sie
mit verwendeter Gebühren-Ziffer 849 in analoger Form
sowie dem
Steigerungsfaktor von 9 &
sich daraus ergebender Honorarsumme von € 120,65
bei bis zu 50 bis 60 minütiger Videosprechstunde
einverstanden sind
& dies in dem Wissen, dass Sie
die Honoraraufwendung selbst zu tragen haben.
- Heilung und Genesung - Gebundene Ausgabe – 7.12.12 von David R Hawkins (Autor)
- The Powers of Attention, Attraction, and Intention In Field Control Therapy: My Pathway of Adventure, Discovery, and Healing: A Practioner's Perspective
von Steven R. Tonsager und Dr. William A. Tiller | 22.04.21
° die Frage, ob ein Arzt eine Vorauszahlung erheben darf, soll schon unterschiedlich beantwortet worden sein. Da jene in der Gebührenordnung GOÄ nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird und es sich bei der von mir Ihnen angebotenen Leistung gegenüber um keine im eigentlichen Sinne "unaufschiebbare" Leistung handelt, mache ich im Sinne besserer Planbarkeit davon positiv Gebrauch.
Sie können zudem aufgrund der hier ausführlich beschriebenen Besonderheiten (siehe hierzu auch die Ausführungen in mittlerer Spalte)
nicht auf eine erst erfolgende Zahlung seitens PVK/Beihilfe/Zusatzversicherung
setzen & gelten daher als unmittelbar zahlungspflichtig.
zu Ihrer Information noch folgende Ausführungen zum Thema IGel: Individuelle Gesundheitsleistung
für Sie an dieser Stelle noch einmal wiederholt:
GOÄ Ziffer 849a = analog zur 849
Steigerungssatz 9 - Begründung:
die Ziffer spiegelt am ehesten die erbrachte Leistung wieder, der Steigerungsfaktor berücksichtigt den erforderlichen Zeitaufwand von 50 bis 60 Minuten und ergibt ein der "Großen Psychotherapie" im Sinne der "tiefenpsychologischen Psychotherapie" mit Blick auf den Zeitaufwand gleichwertigen Honorarbetrag.
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Bitte beachten Sie, dass das Ausbleiben einer Zahlung z.B. mit Blick auf 60% Ausfallhonorar bei ausbleibend rechtzeitiger Terminabsage (48h vor Termin), in den meisten Fällen an sich zu vermeidende juristische Folgearbeit mit sich bringt.