alle gleich
wird ein Honorar von
262,29
Euro je >= 50 Minuten berechnet.
Eine Kostenübernahme durch Krankenkassen oder Beihilfen ist in vorliegendem Fall frei von Gewährleistung.
Das Erstellen einer Kräuterrezeptur im Rahmen einer Kräuterkonsultationfolgt anderen Kriterien
- sehen Sie dazu bitte hier: KRÄUTERKONSULTATION
Nehmen Sie sich bitte für alles Folgende in Ihrem eigenen Sinne und um potentielle Missverständnisse im Verlauf zu vermeiden einen hinreichenden Moment Zeit:
Sollte eine Behandlung in der Praxis vor Ort stattfinden, ist es im Einzelfall und abhängig von dann tatsächlich durchgeführten Leistungen ggf. möglich eine andere Berechnungs- grundlage mit Blick auf PVK / Beihilfe / Zusatzversicherungen zu haben - im Rahmen der Videosprechstunde jedoch gelten alle immer als selbst zahlende Personen.
Bitte beachten Sie: EXTERNE LINKS sind links zu externen Webseiten für die keinerlei Verantwortung übernommen werden kann; jene sind durch ein * gekennzeichnet.
Bitte beachten Sie:
Folgende GOÄ-Ziffer kommt zur Anwendung:
das Honorar für ALLE je Termin liegt bei:
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Sie buchen einen Termin auf einen Ansatz aus dem Formenkreis Psychotherapie / Verhaltenstherapie / Psychosomatik der Aspekte anerkannter therapeutischer Verfahren (z.B. tiefenpsychologische, systemische, Verhaltens - Therapie) in Teilen enthalten kann jedoch nach Auslegung der gängigen Entscheidungsträger ausdrücklich keiner dieser Ansätze ist!
Sogenannte entsprechende bzw. "analoge" Leistungen sind als solche mit dem Zusatz "a" zu kennzeichnen.
Mit einem "a" versehene Leistungen sind ausdrücklich frei von einer Kostenübernahmeverpflichtung seitens der bekannten Kostenträger ( z.B. PKV , Beihilfe, Zusatzvers. ) - infolge gelten Sie mit Terminbuchung und dem Unterzeichnen der Ihnen im Anschluss zugesandten Vereinbarung im Sinne der Vereinbarung über eine IGEL = Individuelle Gesundheitsleistung in unserer vertraglichen Vereinbarung als selbstzahlende Person.
Da alle hier angebotenen Leistungen ärztlich durchgeführt sind, erfüllen jene die Vorgaben nach § 4 Nr. 14 UStG und sind somit von der Mwst. befreit - im Rahmen Ihrer Steuerklärung lassen sich diese Ausgaben begrenzt mit berücksichtigen; bitte befragen Sie hierzu Ihre Steuerfachleute.
GOÄ Ziffer 870
mit folgender Beschreibung im Leistungskatalog:
>>Verhaltenstherapie, Einzelbehandlung, Dauer mindestens 50 Minuten – gegebenenfalls Unterteilung in zwei Einheiten von jeweils mindestens 25 Minuten<
mit dem Zusatz "a" = "analog" u.a. zu finden als
>>Systemische Therapie sowie Neuropsychologische Psychotherapie oder EMDR als psychotherapeutische Methode in den Anwendungsbereichen der Psychotherapie gemäß Anlage 1, Einzelbehandlung, Dauer mindestens 50 Minuten [...]<<
somit der von mir hier angebotenen Leistung am ehesten entsprechend und daher wie folgt modifiziert angegeben als:
GOÄ 870 a
>>Systemischer Ansatz nach U. Albrecht als eine der Systemischen Therapie entsprechende Leistung in den Anwendungsbereichen der Psychotherapie gemäß Anlage 1, Einzelbehandlung, Dauer >= 50 Minuten<<
bei je >= 50 Minuten
€ 262,29
(je nach Abrechnungssoftware ggf. unterschiedl. Runden)
Ihr Termin wird mittels paypal Zahloption über den Samedi GmbH Service im Rahmen der Terminbuchung für Sie geblockt - näheres zu diesem Verfahren finden Sie unter:
https://www.samedi.com/zahlungsbedingungen°
Angegebenes Honorar errrechnet sich aus in der GOÄ angeführtem einfachen Gebührensatz von € 43,72 der gewählten GOÄ Ziffer 870 multipliziert mit dem Steigerungsfaktor 6,0 (der Steigerungsfaktor ist hierbei der Multiplikationsfaktor der Ärztinnen und Ärzten eine Anpassung des Honorars im Rahmen zulässiger Grenzen ermöglicht.)
weitere Informationen:
Sie stimmen mir sicher zu: rechtzeitig erfolgende Terminabsagen sind als fair allen Beteiligten inklusive anderen potentiell an einer Behandlung Interessierten gegenüber positiv voraussetzbar.
weitere Informationen zum Thema "analoge Leistungen" finden Sie unter:
https://www.bundesaerztekammer.de/themen/aerzte/honorar/goae/abrechnungsempfehlungen-und-analogbewertungen/einfuehrung-analoge-bewertungen
[externer link] °
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weitere Informationen zum Thema "Videosprechstunde" finden Sie unter:
https://www.kbv.de/html/1150_63710.php [externer link] °
Die Videosprechstunde ist damit mindestens seit der Verabschiedung des "Gesetz(es) zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens" (DigiG) am 25.03.2024 im Sinne des Erbringens telemedizinischer Leistungen auch praxisortsunabhängig und selbst im vertragsärztlichen Rahmen möglich geworden.
weitere Informationen zum Thema "Steigerungsfaktor" finden Sie unter:
die den Faktor 5,8 ermöglichende Begründung findet sich auf Seite 4 (letzter Absatz) / Seite 5 (erster Absatz)
>>Möglich ist gemäß § 2 GOÄ auch die Vereinbarung einer Vergütung oberhalb des Gebührenrahmens durch eine von § 5 GOÄ abweichende Vervielfachung des Gebührensatzes. Die Vervielfachung des Gebührensatzes sollte jedoch nicht zu einem auffälligen/unangemessenen Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung führen (möglicher Verstoß gegen das 5 ärztliche Berufsrecht sowie Wucher oder wucherähnliches Rechtsgeschäft iSv. § 138 BGB, § 12 Abs. 1 MBO-Ä), welches bei Überschreiten einer Verdoppelung des regulären Höchstsatzes (über den 7fachen Gebührensatz hinaus) denkbar wäre <<
* weitere Infos zum Thema "Ausfallhonorar": https://www.aerzteblatt.de/archiv/235387/Verguetung-Ausfallhonorar-fuer-nicht-wahrgenommene-Arzttermine [externer link] °
vorangehend erwähntes Ausfallhonorar bei ausbleibend rechtzeitiger Terminabsage findet sich darin begründet, dass es sich um eine Bestellpraxis handelt - bei geplanter Terminerinnerung 48 h vor eigentlichem Termin ist eine rechtzeitige Terminabsage spätestens 24h zuvor im Falle von Notwendigkeit sicher allen möglich.